Eine am 1. August 2012 in Kraft getretene Rechtsänderung sorgt derzeit für Verunsicherung. Die sogenannte “Button-Lösung” soll Verbrauchern mehr Sicherheit bei Online-Bestellungen ermöglichen und vor Abo-Fallen schützen.
Durch die Regelung in der Neufassung des § 312g BGB müssen Online-Shops künftig deutlich klarstellen, wenn der Nutzer im Begriff ist, eine Bestellung oder ein Abo auszulösen.
So weit, so gut. Leider ist die Art und Weise, wie das vom Shop-Betreiber auszugestalten ist, derart komplex, dass die allermeisten Shops nun wohl massiv überarbeitet werden müssen. Wer das nicht tut, riskiert Abmahnungen oder unwirksame Kaufverträge.
Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sowie Shop-Betreiber die den Bereich online nur als Nebengeschäft betreiben stehen vor einem hohen Abmahn-Risiko, erst recht, wenn sich – wie so oft – unseriöse Kanzleien auf solche Abmahnungen ‘einschießen’
führt Emilio Paolini – Geschäftsführer der d-hosting GmbH – aus.
Das Problem dürfte sich jedoch im Laufe der Monate wieder relativieren, sobald die Anbieter von Standard-Shop-Systemen und die entsprechenden Open-Source-Produkte diese Änderungen eingearbeitet haben.
Unterm Strich ist mehr Transparenz und Verbrauchersicherheit natürlich in jedem Falle zu begrüßen.
- Tipps & Empfehlungen vom “Händlerbund”
- Hinweise von e-recht24.de
- White Paper von “Trusted Shops”
- Was Wikipedia dazu sagt …
- White Paper vom BUNDESVERBAND DIGITALE WIRTSCHAFT
Emilio Paolini